• VERITAS Newsletter September 2008

    Freundschaft zu Mensch und Tier


    Willkommen beim monatlichen Newsletter des
    VERITAS Heimlieferservice für Tiernahrung

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    Inhalt:
    • Sicherheitstipps für den Ausflug mit Rad und Hund
    • Artgerechte Hundewiese wird mit Erfolg vermietet
    • Unerlaubt eingebauter Miezen-Eingang ein Kündigungsgrund?
    • Gewinnspiel

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    Sicherheitstipps für den Ausflug mit Rad und Hund

    Manche Hundehalter(innen) verladen ihren Vierbeiner ins Auto, um mit ihm zu einer „grünen Wiese“ zu fahren. Nicht jeder lebt in einem Viertel, in dem der Hund genügend Auslauf hat und sich problemlos „erleichtern“ kann. Angesichts der horrenden Benzinkosten und aus sportlichen Gründen steigen jedoch zunehmend mehr Tierfreunde aufs Fahrrad um und nehmen ihren Hund zur Tour ins Grüne mit. Dieses sanfte Training tut beiden gut, sofern einige Sicherheitstipps beachtet werden.
     
    Der Hundetrainer und Herausgeber des Buches „Der Hund an der Leine“ Anton Fichtlmeier betrachtet es als Grundvoraussetzung, dass der Hund ordentlich bei Fuß und locker an der Leine gehen kann. Erst dann sei ein unbeschwertes Radeln möglich. Der Hund läuft auf der rechten Seite an der lockeren Leine mit, wobei die Geschwindigkeit immer an den Vierbeiner angepasst wird. „Je nach Rasse ist die Gangart des Hundes verschieden“, betont Fichtlmeier. „Schäferhunde haben im Trab eine große Ausdauer, wohingegen ein Jagdhund entweder geht oder rennt.“
     
    Bei einer Radtour kann immer etwas Unvorhergesehenes passieren. Deshalb sollte der Fahrer oder die Fahrerin die Leine zwischen Lenker und Hand festhalten, damit sie jederzeit losgelassen werden kann. Die Kommandos für den Hund, damit er an der Seite des Radfahrers entgegenkommenden Personen sicher ausweichen kann, können zuvor beim Gassi gehen trainiert werden. Zum Beispiel für links Ausweichen „Fuß!“ und für rechts „Ran!“. Diese Wörter können die Vierbeiner gut unterscheiden. Und dann ist der Hund richtig fit für einen vergnüglichen Fahrradausflug. (Quelle: IVH)

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    Artgerechte Hundewiese wird mit Erfolg vermietet

    Auf eine clevere Idee kam ein Landwirt in Österreich. Hundebesitzer gingen gern auf seiner Wiese spazieren, verdrückten sich aber schnell, wenn der Grundstücksbesitzer auftauchte. Schließlich mögen es Bauern nicht gerade, wenn ihre Wiesen von Hundehäufchen übersät sind. Doch der Landwirt, selbst Hundebesitzer, hatte Verständnis und sprach mit den Wiesenbesuchern. Nun kann jeder gegen eine Gebühr von zehn Euro pro Jahr und Hund die Wiese zum Auslauf nutzen.
     
    Das zusätzlich Gute daran ist, wie die „Kleine Zeitung“ in Österreich weiter berichtet, dass die Hunde dort ohne Leine herumtollen und mit anderen vierbeinigen Gefährten spielen können. Vielleicht kennen Sie einen Landwirt mit Wiese in Ihrer Nähe oder sind selbst einer, um diese Idee aufzugreifen. Das Grundstück sollte allerdings gut durch Sträucher und Bäume abgeschirmt sein, damit die frei laufenden Hunde sich und andere nicht in Gefahr bringen. In manchen fortschrittlichen Städten und Gemeinden gibt es auch bereits öffentliche, ausgewiesene Hundewiesen, die gut frequentiert sind.

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    Inhalt: Seealgen, Kräuter, Katzenminze

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    Unerlaubt eingebauter Miezen-Eingang ein Kündigungsgrund?

    Katzen können nicht klingeln. Deswegen haben findige Menschen die so genannte Katzenklappe erfunden. Durch diese „Tür in der Tür“ koennen die Miezen eine Wohnung jederzeit betreten. Allerdings sollten Mieter vor dem Einbau einer Katzenklappe unbedingt den Eigentümer der Wohnung um sein Einverständnis bitten, rät der Infodienst Recht und Steuern der LBS am Beispiel eines aktuellen Urteils (Landgericht Berlin, Aktenzeichen 63 S 199/04).
     
    Als der Eigentümer vom Einbau der Katzenklappe durch seinen Mieter erfuhr, forderte er deren sofortige Entfernung. Nichts geschah. Als der Mieter dem nicht nachkam, kündigte er den Vertrag außerordentlich und erhob sogar noch eine Räumungsklage. In erster Instanz scheiterte dieses Ansinnen, denn dem zuständigen Amtsgericht schien das noch kein ausreichender Grund.
     
    Das Landgericht Berlin als Berufungsinstanz stimmte jedoch dem Eigentümer in seiner Ansicht zu, es handle sich bei der Katzenklappe um eine erhebliche Beschädigung der Wohnung und außerdem um eine optische Beeinträchtigung. Das Schlimme daran sei unter anderem die Tatsache, dass man den Einbau nicht nur von innen, sondern selbstverständlich auch von außerhalb der Wohnung sehen könne. Die Interessen der Hausgemeinschaft und des Eigentümers seien damit mehr als nur geringfügig beeinträchtigt. Außerdem könne man es bereits als Problem betrachten, wenn die Katze jederzeit unkontrollierten Zugang zum Treppenhaus habe. Also lieber vorher fragen als plötzlich auf der Straße zu stehen.

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    Und hier ist unser Preisrätsel September 2008

    Das können Sie gewinnen:

    1. Preis:
    Einkaufsgutschein (VERITAS Tiernahrung) im Wert von 50 Euro

    2. Preis:
    Die DVD „Ein Herz für Tiere – Alle meine Tiere“

    Bei mehreren Einsendungen entscheidet das Los. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

    Unsere Preisfrage:

    Um welche Tiere handelt es sich in folgendem Spruch?
    „Den letzten beißen die ....“

    Haben Sie das Tierwort herausgefunden, dann senden Sie uns bis spätestens 20. September 2008 das richtige Lösungswort und Ihre Adresse. Hier gehts zum Teilnahmeformular.

    Viel Glück!

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    Hier sind die Gewinner unseres Preisrätsels vom letzten Newsletter.
    Das richtige Lösungswort lautete: Katzen.

    1. Preis: B. Pugner in Odenthal
    2. Preis: S. Schilling in Trier

    Herzlichen Glückwunsch!

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